Die neuen Beurteilungskriterien (CTU-Kriterien) sagen eindeutig aus, welche Richtlinien für Nachweise gelten. Nachfolgende Punkte müssen berücksichtigt werden:
1. Vertrag über die Dauer eines Kontrollprogramms (zwischen 6 und 12 Monate) mit genauer Anzahl der vereinbarten Kontrollen. (mindestens 4 Kontrollen in 6 und 6 Kontrollen in 12 Monaten).
2. Einbestellung durch das durchführende Institut maximal 24 Stunden vor dem Termin.Kontrolle der Identität durch Ausweis/Pass.
3. Kontrolle des Kunden auf mitgebrachte Täuschungsmittel, Abgabe der Probe unter Sicht.
4. Durchnummerierte Befunde, Probe 1 von, Probe 2 von etc.
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