Eine Alternative zu den Kontrollprogrammen bei Alkoholverzicht oder Alkohol-/ Drogenabstinenz stellt die Haaranalyse dar.
Laut den neuen Beurteilungskriterien (CTU-Kriterien) bedeutet eine Haaranalyse auf alle Betäubungsmittel bei keinem Nachweis einer Substanz eine Drogenabstinenz von einem Monat pro einem cm Haare, wobei ausschließlich Kopfhaare berücksichtigt werden dürfen.
Beim Nachweis von Ethylglucuronid bei Alkohol dürfen lediglich 3 cm Haare untersucht werden, entspricht also 3 Monate Alkoholfreiheit. Da hier die Experten über die Zuverlässigkeit der Methode streiten, eventuell die Ergebnisse im Rahmen einer MPU nicht mehr akzeptiert werden, empfehle ich sicherheitshalber Urinkontrollen auf ETG.
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