Nachweise bei Alkoholfragestellung  
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 Labornachweise Alkohol
 

Abstinenz- und Alkoholverzichtsnachweise (Urinscreenings) müssen ab dem 01.07.2009 grundsätzlich über Urinanalysen auf das Abbauprodukt von Alkohol, Ethylglucuronid nachgewiesen werden.

Sofern der MPU - Kandidat noch Alkohol konsumiert, muss er über mehrere Laborbefunde nachweisen können, dass der Alkoholkonsum entsprechend gering ist. Hierzu kann er z.B. durch den Hausarzt die Leberwerte GGT, GOT, GPT aber zusätzlich auch den sogenannten CDT-Wert erheben lassen.

Unser Preistipp: € 65,- pro ETG-Kontrolle.

 

 

 

 

 

 
 

 

LEBENSMITTEL, HYGIENEARTIKEL, KREATININWERT


Bedingt durch die geringen Nachweisbarkeitsgrenzen (Cut-Off-Werte) kann der Konsum alkoholhaltiger Lebensmittel, Medikamente und Mundhygienemittel sowie auch sogenanntes alkoholfreies Bier (auch Sekt/Wein) auch zu positiven Ergebnissen bei den Screenings führen. Meiden Sie diese Dinge!

Da bei stark verdünntem Urin ein Drogenkonsum nicht sicher auszuschließen ist, wird der Kreatininwert ermitelt. Zu hohe Flüssigkeitsaufnahme am Tag der Probenabgabe kann somit die Verwertbarkeit der Probe gefährden.