Abstinenz- und Alkoholverzichtsnachweise (Urinscreenings) müssen ab dem 01.07.2009 grundsätzlich über Urinanalysen auf das Abbauprodukt von Alkohol, Ethylglucuronid nachgewiesen werden.
Sofern der MPU - Kandidat noch Alkohol konsumiert, muss er über mehrere Laborbefunde nachweisen können, dass der Alkoholkonsum entsprechend gering ist. Hierzu kann er z.B. durch den Hausarzt die Leberwerte GGT, GOT, GPT aber zusätzlich auch den sogenannten CDT-Wert erheben lassen.
Unser Preistipp: € 65,- pro ETG-Kontrolle.
|