Mit Einführung der überarbeiteten Auflage der Beurteilungskriterien für Fahreignung im Jahr 2009 (ab 01.07.2009 verbindlich für alle Begutachtungsstellen für Fahreignung) hat es viele Veränderungen gegeben.
Insbesondere die Kriterien für Alkoholabstinenznachweise bzw. Nachweise für einen Alkoholverzicht, aber auch Anforderungen zur Dokumentation eines angepassten Alkoholkonsums durch Laborbefunde und Nachweise für eine Drogenabstinenz haben sich hinsichtlich Nachweisbarkeitsdauer und Anforderungen an Labore, Bescheinigungen etc. geändert.
Mit diesen Seiten möchten wir MPU - Kandidaten vor Fehlern warnen, informieren.
Eine INDIVIDUELLE BERATUNG über die Dauer der Nachweise ist unserer Meinung nach unumgänglich!
Unter der Rufnummer 0171 - 847 06 43 gebe ich Ihnen gerne individuelle Informationen! |